19. MARZ 2020 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Dezember 2016 zur Bestellung von Rechnungspflichtigen für die Dienste mit getrennter Geschäftsführung

Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Aufgrund des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 25 § 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 15. Juni 2011 zur Ausführung des Dekretes vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 14;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 22. Dezember 2016 zur Bestellung von Rechnungspflichtigen für die Dienste mit getrennter Geschäftsführung, zuletzt abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 10. November 2017;

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten, zuständig für Finanzen und Haushalt;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Regierung vom 22. Dezember 2016 zur Bestellung von Rechnungspflichtigen für die Dienste mit getrennter Geschäftsführung wird wie folgt abgeändert:

  1. in Nummer 5, abgeändert durch den Erlass vom 10. November 2017, wird die Wortfolge "Herr Benoît Weynand" durch die Wortfolge "Herr Olivier Hompesch" ersetzt;

  2. in Nummer 6 wird die Wortfolge "Frau Maureen Radermacher" durch die Wortfolge "Herr Olivier Hompesch" ersetzt.

Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in...

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