19 DECEMBER 2021. - Koninklijk besluit tot wijziging van artikel 18, § 3, van het KB/WIB 92 op het stuk van de forfaitaire raming van de voordelen van alle aard voor de kosteloze verstrekking van verwarming en van elektriciteit. - Duitse vertaling

De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 19 december 2021 tot wijziging van artikel 18, § 3, van het KB/WIB 92 op het stuk van de forfaitaire raming van de voordelen van alle aard voor de kosteloze verstrekking van verwarming en van elektriciteit (Belgisch Staatsblad van 27 december 2021).

Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling in Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

19. DEZEMBER 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 18 § 3 des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Pauschalveranschlagung von Vorteilen jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Heizung und über Strom

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

in Ausführung des Regierungsabkommens wird die Regierung eine umfassende Steuerreform vorbereiten, um das Besteuerungssystem zu modernisieren, zu vereinfachen und gerechter und neutraler zu gestalten. In Bezug auf die Steuer der natürlichen Personen wird eine Vereinfachung angestrebt, wozu unter anderem eine allmähliche Verschiebung von alternativen Vergütungsformen hin zu einer Vergütung in Euro gehört. Im Rahmen eines Cafeteria-Modells, einer Form der in steuerlicher (beziehungsweise steuerähnlicher) Hinsicht vorteilhaften Lohnflexibilisierung, werden Ausgaben eines Arbeitnehmers häufig von seinem Arbeitgeber übernommen. Der Arbeitnehmer wird dann auf einen Vorteil jeglicher Art besteuert. Ein Beispiel, das kürzlich in der Presse erschienen ist, ist ein Modell, das den Arbeitnehmern von teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihre Stromrechnung über ein Cafeteria-Modell steuerlich vorteilhaft von ihrem Arbeitgeber bezahlen zu lassen. Eine solche Lohnflexibilisierung steht im Widerspruch zu den Beschlüssen der Regierung. Einer der Bestandteile, auf denen solche Modelle beruhen, ist die Pauschalbewertung des Vorteils jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Strom (Artikel 18 § 3 Punkt 4 des KE/EStGB 92). Daher wird vorgeschlagen, in Erwartung der Steuerreform die Pauschalbewertung des Vorteils jeglicher Art für die kostenlose Verfügung über Strom und über Heizung bereits jetzt auf die Fälle zu beschränken, in denen diese Bewertung derzeit üblicherweise verwendet wird. Dies sind insbesondere die Fälle, in denen Strom und/oder Heizung zusammen mit der kostenlosen Zurverfügungstellung einer Wohnung kostenlos zur Verfügung gestellt wird (Artikel 1 Nr. 1 des Entwurfs). Diese zusätzliche Präzisierung gilt für Vorteile, die ab dem 1. Januar 2022...

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