18. NOVEMBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung über die Vollmachtserteilungen für das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette (SePAC)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § 1, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. September 2019 über die ministeriellen Kabinette der Wallonischen Regierung, das Sekretariat der Wallonischen Regierung und das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette (SePAC), in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. November 2021 über die Vollmachtserteilungen für das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette (SePAC);

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Januar 2022 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden;

Aufgrund der am 20. Dezember 2022 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 18. November 2022 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

In Anbetracht der Einführung einer neuen integrierten Finanzlösung (WBFIN-SAP) für die Haushalts-, allgemeine und analytische Buchführung innerhalb des öffentlichen Dienstes der Wallonie ist zum Zwecke der Homogenisierung angebracht, eine Aktualisierung der Begriffe vorzunehmen, die im Erlass der Wallonischen Regierung über die Vollmachtserteilungen für das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette enthalten sind;

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Zur Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter "Dienststelle" das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette, wie es durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. September 2019 über die ministeriellen Kabinette der Wallonischen Regierung, das Sekretariat der Wallonischen Regierung und das Sekretariat zur Unterstützung der internen Verwaltung und Kontrolle der ministeriellen Kabinette (SePAC), in seiner abgeänderten Fassung, bestimmt ist.

Art. 2 - Die im vorliegenden Erlass vorgesehenen Beträge decken die Gesamtheit der Ausgaben und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Art. 3 - Die nachstehenden Bestimmungen bewirken nicht, dass dem ersten...

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