18. JULI 2017 - Königlicher Erlass zur Ausführung des Gesetzes vom 25. Dezember 2016 über die Verarbeitung von Passagierdaten und zur Festlegung der Pflichten der Fluggesellschaften - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 18. Juli 2017 zur Ausführung des Gesetzes vom 25. Dezember 2016 über die Verarbeitung von Passagierdaten und zur Festlegung der Pflichten der Fluggesellschaften.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

18. JULI 2017 - Königlicher Erlass zur Ausführung des Gesetzes vom 25. Dezember 2016

über die Verarbeitung von Passagierdaten und zur Festlegung der Pflichten der Fluggesellschaften

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung;

Aufgrund des Gesetzes vom 25. Dezember 2016 über die Verarbeitung von Passagierdaten, der Artikel 3 § 2, 7 § 3, 54 und 55;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 11. Dezember 2006 über die Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen zur Übermittlung von Passagierdaten;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. März 2017;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 29. März 2017;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;

Aufgrund der Stellungnahme Nr. 23/2017 des Ausschusses für den Schutz des Privatlebens vom 24. Mai 2017;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 61.355/4 des Staatsrates vom 12. Juni 2017, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Aufgrund von Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung ist vorliegender Königlicher Erlass von der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften ausgenommen, da es sich um Bestimmungen handelt, die die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung betreffen;

Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Sicherheit und des Innern und des Ministers der Mobilität und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegender Erlass dient der Teilumsetzung der Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, Angaben über die beförderten Personen zu übermitteln, und der Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT