18. JANUAR 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Beauftragung der Öffentlichen Gesellschaft für die Förderung der Umweltqualität (SPAQuE) mit Sanierungsmaßnahmen auf dem Gelände 'Charbonnage Sainte-Eugénie' in Sambreville

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, insbesondere der Artikel 39 und 43;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Juli 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 11. März 1999, in dem sie die spezifischen Aufgaben der SPAQuE festlegt;

Aufgrund des zwischen der Wallonischen Regierung und der "SPAQuE" am 13. Juli 2007 unterzeichneten und am 5. September 2013 verlängerten Dienstleistungsvertrags;

Aufgrund der Beschlüsse der Wallonischen Regierung vom 23. Dezember 2010 und vom 29. März 2012, die Auswahl des Standorts "Charbonnage Sainte-Eugénie" im Rahmen des Marshallplans 2. Grün zu genehmigen;

Aufgrund der zwischen 2010 und 2016 von der SPAQuE am genannten Standort durchgeführten Charakterisierungs- und Volumenuntersuchungen;

In der Erwägung, dass diese Untersuchungen Kontaminationen mit Schwermetallen, Benzen, PAK, Mineralöl und Tetrachlorethylen hervorgehoben haben;

In der Erwägung, dass der Standort daher einen schwer verunreinigten Charakter aufweist, der eine Gefahr für die Umwelt und/oder die menschliche Gesundheit darstellt und ein vorrangiges Eingreifen erforderlich macht;

In der Erwägung, dass durch den allgemeinen Grundsatz der Vorbeugung ein möglichst schnelles Eingreifen erforderlich gemacht wird, um zu vermeiden, dass die Gefahren für die Umwelt und/oder die menschliche Gesundheit anhalten;

In der Erwägung, dass durch Artikel 43 § 1 des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle der Wallonischen Regierung auferlegt wird, jegliche zur Vorbeugung der Gefahr oder zu deren Behebung nützliche Maßnahme zu treffen, wenn das Vorhandensein von Abfällen eine schwerwiegende Gefahr für den Menschen oder die Umwelt darstellen kann;

In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung in dieser Perspektive vorsieht, die SPAQuE zu beauftragen, schnellstmöglich die Sanierung des Geländes vorzunehmen,

Beschließt:

Artikel 1 - Die Wallonische Regierung beauftragt die SPAQuE mit der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen am Standort "Charbonnage Sainte-Eugénie" auf dem Gebiet der Gemeinde Sambreville, d.h. auf den Parzellen innerhalb der roten Umrandung auf dem vorliegendem Erlass beigefügten Sanierungsplan.

Art. 2 - Gegenstand der...

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