18. FEBRUAR 2022 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 024 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 120 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2021 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022, insbesondere des Artikels 35;

Aufgrund der am 27. Januar 2022 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Haushaltsplanadresse der Haushaltrechnung 81211000 und des Funktionsbereichs 024.004 des Programms 024 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen, um die Umsetzung des Kommunikationsplans zu ermöglichen (Medienkampagnen, Wirkungsstudie und Großveranstaltungen im Rahmen des EFRE,...),

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 74.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 474.000 EUR vom Programm 120 des Organisationsbereichs 34 auf das Programm 024 des Organisationsbereichs 10 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Haushaltsplanadressen des Programms 024 des...

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