18. FEBRUAR 2022 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 001 und 024 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 120 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2021 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022, insbesondere des Artikels 35;

Aufgrund der am 28. Januar 2022 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In der Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Haushaltsplanadressen der Haushaltsrechnungen/Funktionsbereiche 81211000/001.099 und 87422000/001.039 des Programms 001 und auf die Haushaltsplanadressen der Haushaltsrechnungen/Funktionsbereiche 81211000/024.002, 81211000/024.003, 84140000/024.006 und 84524000/024.007 des Programms 024 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen, um die Entwicklung des EFRE-Programmverwaltungstools zu ermöglichen, die von der ESF-Agentur und der Direktion der Aktivierung und Bewertung geplanten Maßnahmen durchzuführen, die Partnerschaftsvereinbarung mit dem IWEPS einzuhalten und die jährliche Zuweisung an die ESF-Agentur zu ermöglichen,

Beschließt:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.724.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 2.011.000 EUR vom Programm 120 des Organisationsbereichs 34 auf die Programme 001 und 024 des Organisationsbereichs 10 übertragen.

Art...

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