17. SEPTEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 168 Absatz 3 und 4 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 17. September 2005 zur Ausführung von Artikel 168 Absatz 3 und 4 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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17. SEPTEMBER 2005 - Königlicher Erlass zur Ausführung von Artikel 168 Absatz 3 und 4 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung

ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, insbesondere des Artikels 168, abgeändert durch die Gesetze vom 20. Dezember 1995 und 24. Dezember 1999 und ersetzt durch das Gesetz vom 22. August 2002 zur Festlegung von Maßnahmen in Bezug auf die Gesundheitspflege;

Aufgrund des Gesetzes vom 27. April 2005 zur Kontrolle des Haushaltsplans der Gesundheitspflege und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Gesundheit, insbesondere des Artikels 58 § 3;

Aufgrund des Gesetzes vom 25. April 1963 über die Verwaltung der Einrichtungen öffentlichen Interesses für soziale Sicherheit und Sozialfürsorge;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass im Interesse der Patienten die Tarifsicherheit, die in den getroffenen Vereinbarungen zwischen den Versicherungsträgern und den Ärzten vorgesehen ist, eingehalten werden muss, sind aufgrund des Aufrufs einiger repräsentativer Berufsverbände, die Tarife nicht mehr einzuhalten, Zwangsmaßnahmen erforderlich;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.773/1/V des Staatsrates vom 9. August 2005, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sozialen Angelegenheiten

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Die Ärzte-Inspektoren des Dienstes für medizinische Evaluation und Kontrolle und die Sozialinspektoren des Dienstes für verwaltungstechnische Kontrolle stellen entweder auf eigene Initiative...

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