17. NOVEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 08 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 15;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung auf ihrer Sitzung vom 6. November 2020;

Aufgrund der am 14. Oktober 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, einen neuen Basisartikel 45.01 mit der Bezeichnung "Zuschuss an St'Art Invest" in das Programm 02 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 einzufügen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 45.01 des Programms 02 des Organisationsbereichs 10 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um die Kultur- und Kreativwirtschaft zu unterstützen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.400.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 3.400.000 EUR vom...

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