17. MÄRZ 2022 - Gesetz zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen und von Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung - Inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache von Auszügen

Der folgende Text ist die inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache der Artikel 1 bis 16 des Gesetzes vom 17. März 2022 zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen und von Bestimmungen im Bereich der Betrugsbekämpfung, so wie sie abgeändert worden sind durch das Gesetz vom 5. Juli 2022 zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen.Diese inoffizielle Koordinierung in deutscher Sprache ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN17. MÄRZ 2022 - Gesetz zur Festlegung verschiedener steuerrechtlicher Bestimmungen und von Bestimmungen im Bereich der BetrugsbekämpfungKAPITEL 1 - Allgemeine BestimmungArtikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.KAPITEL 2 - Befreiung der von einer Region oder von der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährten Ausbildungsprämien für MangelberufeArt. 2 - In Artikel 38 § 1 Absatz 1 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, eingefügt durch das Gesetz vom 23. März 2019, werden die Wörter "höchstens 220 EUR" durch die Wörter "höchstens 420 EUR" ersetzt.Art. 3 - Artikel 2 tritt am Tag der Veröffentlichung des vorliegenden Gesetzes im Belgischen Staatsblatt in Kraft und ist ab dem Steuerjahr 2023 anwendbar.KAPITEL 3 - Abänderungen im Bereich der Steuerermäßigungen für ArbeitslosengeldArt. 4 - Artikel 147 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, ersetzt durch das Gesetz vom 10. August 2001 und zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 23. März 2019, wird wie folgt abgeändert:1. In Absatz 1 Nr. 7 wird der Betrag "1.148,93 EUR" durch die Wörter "eine Grundermäßigung von 1.148,93 EUR und eine ergänzende Ermäßigung von 236,38 EUR" ersetzt.2. In Absatz 1 Nr. 8 werden die Wörter "des in Nr. 7 erwähnten Betrags" durch die Wörter "der in Nr. 7 erwähnten Beträge" ersetzt.3. Absatz 4 wird wie folgt abgeändert:a) Zwischen den Wörtern "auf Pensionen und andere Ersatzeinkünfte" und den Wörtern "nach Anwendung des" werden die Wörter "oder auf Arbeitslosengeld" eingefügt.b) Zwischen den Wörtern "aus Pensionen und anderen Ersatzeinkünften" und dem Wort "zusammensetzt" werden die Wörter "oder aus Arbeitslosengeld" eingefügt.c) Die Wörter "den in Absatz 1 Nr. 1 erwähnten Betrag" werden durch die Wörter "die in Absatz 1 Nr. 1 und 7 erwähnten Beträge" ersetzt.d) Die Wörter "Dieser erhöhte Betrag ist" werden durch die Wörter "Diese erhöhten Beträge sind" ersetzt.Art. 5 - In Artikel 151/1 desselben...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT