17. MARZ 2022 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Oktober 2012 zur Umsetzung der Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,
Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87, abgeändert durch die Sondergesetze vom 8. August 1988, 16. Juli 1993 und 6. Januar 2014;
Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1983 über institutionelle Reformen für die Deutschsprachige Gemeinschaft, Artikel 54, abgeändert durch die Gesetze vom 18. Juli 1990 und 16. Juli 1993;
Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 22. Oktober 2012 zur Umsetzung der Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft;
Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten, zuständig für das Personal;
Nach Beratung,
Beschließt :
Artikel 1 - Der Anhang des Erlasses der Regierung vom 22. Oktober 2012 zur Umsetzung der Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird durch den Anhang des vorliegenden Erlasses ersetzt.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 1. April 2022 in Kraft.
Art. 3 - Der für das Personal zuständige Minister ist mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Eupen, den 17. März 2022
Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft :
Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen
O. PAASCH
Anhang zum Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 22. Oktober 2012
zur Umsetzung der Organisation des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Anhang
Fachbereich Ausbildung und Unterrichtsorganisation
Fachbereich Außenbeziehungen
Fachbereich Beschäftigung
Fachbereich Familie und Soziales
Fachbereich Finanzen
Fachbereich Gesundheit und Senioren
Fachbereich Haushalt und Controlling
Fachbereich Informatik
Fachbereich Infrastruktur
Fachbereich Jugendhilfe
Fachbereich Justizhaus
Fachbereich Kommunikation
Fachbereich Kultur und Jugend
Fachbereich Lokale...
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