17. JUNI 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung des Inkrafttretens von Artikel 122 des Dekrets vom 1. März 2018 über die Bodenbewirtschaftung und -sanierung und zur Abänderung von Anhang 9 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. Dezember 2018 über die Bodenbewirtschaftung und -sanierung

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 1. März 2018 über die Bodenbewirtschaftung und -sanierung, Artikel 18 und 127 § 1 Absatz 2;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. Dezember 2018 über die Bodenbewirtschaftung und -sanierung;

Aufgrund des Berichts vom 20. April 2022, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund der am 16. Mai 2022 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 25. Mai 2022 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 2. Juni 2022 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 3 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrates Nr. 71.597/4;

Aufgrund der Dringlichkeit, die dadurch begründet ist, dass das Inkrafttreten des Fonds für Heizöl (auch "PROMAZ-Fonds" genannt) zu einem Zustrom von Akten führt;

Dass es zur Bewältigung dieser Situation notwendig ist, schnell über Instrumente zur administrativen Vereinfachung zu verfügen;

Dass das unter Artikel 122 des Dekrets vom 1. März 2018 eingeführte Sanierungsverfahren ein vereinfachtes und beschleunigtes Sanierungsverfahren darstellt, das dieser Notwendigkeit gerecht wird;

In Anbetracht des Beschlusses der Interregionalen Bodensanierungskommission vom 25. November 2021 über die Zulassung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht PROMAZ;

In Erwägung des Kooperationsabkommens vom 25. Juli 2018 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Region, der Wallonischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt über die Durchführung und Finanzierung der Bodensanierung der Tankstellen und Gasöltanks für Heizzwecke;

In Erwägung der Notwendigkeit, schnell über das unter Artikel 122 des Dekrets vom 1. März 2018 eingeführte Sanierungsverfahren zu verfügen, und dass dieses ab dem Inkrafttreten der Zulassung der VoG PROMAZ aktiviert wird;

Auf Vorschlag der...

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