17. JUNI 2019 - Königlicher Erlass zur Billigung des Verhaltenskodex für Anreize im Rahmen von Lebens- und Nichtlebensversicherungen - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 17. Juni 2019 zur Billigung des Verhaltenskodex für Anreize im Rahmen von Lebens- und Nichtlebensversicherungen.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE
17. JUNI 2019 - Königlicher Erlass zur Billigung des Verhaltenskodex
für Anreize im Rahmen von Lebens- und Nichtlebensversicherungen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 4. April 2014 über die Versicherungen, des Artikels 287;
Auf gemeinsamen Vorschlag des Ministers der Beschäftigung, der Wirtschaft und der Verbraucher, des Ministers der Finanzen und des Ministers des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Der Verhaltenskodex für Anreize im Rahmen von Lebens- und Nichtlebensversicherungen wird gebilligt.
Art. 2 - Der für Wirtschaft und Verbraucherschutz zuständige Minister ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 17. Juni 2019
PHILIPPE
Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Beschäftigung, der Wirtschaft und der Verbraucher
K. PEETERS
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
A. DE CROO
Der Minister des Mittelstands, der Selbständigen und der KMB
D. DUCARME
Verhaltenskodex für Anreize im Rahmen von Lebens- und Nichtlebensversicherungen
Präambel
Vorliegender Verhaltenskodex wurde im gegenseitigem Einvernehmen zwischen allen Berufsvereinigungen der Versicherungsbranche (Versicherungsunternehmen und -vermittler) unter Berücksichtigung der Bemerkungen und Beobachtungen der FSMA, die durch ein Sternchen gekennzeichnet sind, erstellt.
1. Allgemeines
Folgende Grundsätze müssen immer eingehalten werden:
- Grundsätze in Sachen Interessenkonflikte: Das Interesse des Kunden spielt eine zentrale Rolle. Es ist nicht erlaubt, ein Produkt so zu vergüten, dass der Vermittler angeregt wird, dieses Produkt anstelle des Produkts zu verkaufen, das den Interessen und Bedürfnissen des Kunden am besten entspricht,
- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Vergütungen müssen im Hinblick auf die Dienstleistung, für die sie gezahlt werden, angemessen sein.
2. Sonderregeln für nichtmonetäre Vergütungen:
i. Ausbildungsseminare
Die Branche schlägt folgende Regeln vor:
- Ausbildungsseminare dürfen höchstens drei Tage und zwei...
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