17. FEBRUAR 2019 - Königlicher Erlass über das Programm 2018-2022 in Bezug auf den föderalen Plan zur Verringerung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund der Verfassung, der Artikel 107 und 108;

Aufgrund des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit und der Arbeitnehmer, der Artikel 8bis § 1 Absatz 1, eingefügt durch das Gesetz vom 28. März 2003 und ersetzt durch das Gesetz vom 25. April 2014, und 9 Absatz 1 Nr. 1, abgeändert durch die Gesetze vom 28. März 2003, 27. Juli 2011 und 16. Dezember 2015;

Aufgrund des Gesetzes vom 4. Februar 2000 über die Schaffung der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette, des Artikels 4 § 6, eingefügt durch das Gesetz vom 13. Juli 2001 und abgeändert durch das Gesetz vom 9. Juli 2004;

Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung durchgeführt worden ist;

Aufgrund der Stellungnahme des Nationalen Arbeitsrates vom 9. März 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates vom 10. April 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des Zentralen Wirtschaftsrates vom 26. April 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des Föderalen Rates für Nachhaltige Entwicklung vom 26. April 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des Verbraucherrates vom 11. Mai 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des NAPAN-Beirates vom 19. Mai 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des Ausschusses für die Zulassung von Pestiziden für landwirtschaftliche Zwecke vom 26. September 2017;

Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen an der Ausarbeitung des vorliegenden Erlasses während der Interministeriellen Konferenz "Umwelt" am 28. September 2017;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 10. Oktober 2017;

Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 4. Dezember 2017;

In Erwägung der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden;

Auf Vorschlag des Ministers der Wirtschaft und der Beschäftigung, der Ministerin der Volksgesundheit, des Ministers der Landwirtschaft und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die am 14. Dezember 2017 im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

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