16. SEPTEMBER 2021 - Ministerieller Erlass zur Ersetzung der Anhänge 1 und 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. April 2014 über die Kataloge der Sorten von landwirtschaftlichen Pflanzenarten und Gemüsearten und zur Aufhebung gewisser Bestimmungen in diesem Bereich

Der Minister für Landwirtschaft,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.4 und D.134 Absatz 1 Ziffer 9;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. April 2014 über die Kataloge der Sorten von landwirtschaftlichen Pflanzenarten und Gemüsearten und zur Aufhebung gewisser Bestimmungen in diesem Bereich, Artikel 10 § 4;

Aufgrund der Konzertierung zwischen den Regionalregierungen und der Föderalbehörde vom 17. Juni 2021;

Aufgrund des nach Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 21. Juni 2021;

Aufgrund des am 7. Juli 2021 an den Staatsrat gerichteten Antrags auf Abgabe eines Gutachtens innerhalb einer Frist von 30 Tagen, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass binnen dieser Frist kein Gutachten abgegeben wurde;

Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat,

Beschließt :

Artikel 1 - Durch den vorliegenden Erlass wird die Durchführungsrichtlinie (EU) 2021/746 der Kommission vom 6. Mai 2021 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG hinsichtlich der Protokolle für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und bestimmter Sorten von Gemüsearten und zur Änderung der Richtlinie 2003/90/EG hinsichtlich bestimmter botanischer Bezeichnungen von Pflanzen umgesetzt.

Art. 2 - In dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 24. April 2014 über die Kataloge der Sorten von landwirtschaftlichen Pflanzenarten und Gemüsearten und zur Aufhebung gewisser Bestimmungen in diesem Bereich wird der durch den Ministeriellen Erlass vom 14. April 2020 ersetzte Anhang 1 durch den vorliegendem Erlass beigefügten Anhang 1 ersetzt.

Art. 3 - In demselben Erlass wird der durch den Ministeriellen Erlass vom 14. April 2020 ersetzte Anhang 2 durch den vorliegendem Erlass beigefügten Anhang 2 ersetzt.

Art. 4 - Der vorliegende Erlass ist auf die zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens laufenden Prüfungen anwendbar.

Art. 5 - Der vorliegende Erlass tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Namur, den 16. September 2021

W. BORSUS

Anhang 1 zum Ministeriellen Erlass vom 16. September 2021 zur Ersetzung der Anhänge 1 und 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. April 2014 über die Kataloge der Sorten von landwirtschaftlichen Pflanzenarten und Gemüsearten und zur Aufhebung gewisser Bestimmungen in diesem Bereich

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