16. SEPTEMBER 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Ernennung der Mitglieder des wallonischen Niederlassungsrats

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 26. Juni 2002 zur Einrichtung des Niederlassungsrats, Artikel 2 und 3;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 23. Juli 2015 zur Ernennung des Vorsitzenden, der effektiven und stellvertretenden Mitglieder sowie des Schriftführers der Kammer des Niederlassungsrats, die damit beauftragt wird, über die gegen in französischer oder deutscher Sprache gefasste Beschlüsse eingereichten Widersprüche zu erkennen, abgeändert am 30. November 2017;

In der Erwägung, dass die Mandate der Mitglieder des wallonischen Niederlassungsrats, die durch den oben erwähnten Erlass für einen Zeitraum von 6 Jahren ernannt wurden, am 10. August 2021 ablaufen;

In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung die Mitglieder des wallonischen Niederlassungsrats neu ernennen muss, um die Dauerhaftigkeit seiner Arbeitsweise zu gewährleisten und damit die Kontinuität des öffentlichen Dienstes und die Wahrung der Rechte der Verteidigung zu fördern;

Auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft,

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Herr Heiner Barth, Präsident des Arbeitsgerichts Lüttich wird zum effektiven Vorsitzenden des Niederlassungsrates ernannt und Frau Nathalie Corman, Vizepräsidentin des Gerichts Erster Instanz Eupen, wird zur stellvertretenden Vorsitzenden ernannt.

Art. 2 - Folgende Personen werden zu effektiven Mitgliedern des Niederlassungsrates ernannt:

- Herr Cédric Bauche, Attaché, Beamter des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Wirtschaft, Beschäftigung und Forschung;

- Frau Daphné Sior, Beraterin bei der "Union des Classes moyennes" (Mittelstandsvereinigung).

Art. 3 - Folgende Personen werden zu stellvertretenden Mitgliedern des Niederlassungsrates ernannt:

- Herr Xavier Geudens, Direktor...

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