16. MAI 2019 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Mai 2017 zur Bezeichnung der Mitglieder des Erzeugerkollegiums

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.74;

In der Erwägung, dass das Erzeugerkollegium sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die die verschiedenen in Artikel D. 74 § 2 angeführten Vereinigungen vertreten;

In Erwägung des Antrags, Frau Gwenaëlle MARTIN, effektives Mitglied des Erzeugerkollegiums, durch Frau Florine MAROT als Vertreterin des Landwirtschaftsverbandes "Fédération Unie des Groupements d'Eleveurs et d'Agriculteurs (FUGEA)" zu ersetzen;

In Erwägung des am 1. April 2019 auf der Website der Wallonischen Region veröffentlichten Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen im Hinblick auf die Ersetzung des effektiven Mitglieds als Vertreter des Landwirtschaftsverbandes "Fédération Unie des Groupements d'Eleveurs et d'Agriculteurs (FUGEA)";

In Erwägung der Bewerbung von Frau Florine MAROT;

In der Erwägung, dass die Mandate von der Wallonischen Regierung für gültig erklärt werden müssen;

Nach Beratung,

Beschließt:

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