16. JUNI 2022 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 122 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 049 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Klima, Energie und Mobilität,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2021 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022, insbesondere Artikel 36;

Aufgrund der am 27. April 2022 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung auf ihrer Sitzung vom 24. November 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Haushaltsplanadresse der Haushaltsrechnung/des Funktionsbereichs 85111000/049.093 des Programms 049 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen, um den Wiederaufbauplan für die Wallonie zu finanzieren,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 3.700.000 EUR vom Programm 122 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 049 des Organisationsbereichs 14 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Haushaltsplanadressen des Programms 122 des Organisationsbereichs 10 und des Programms 049 des...

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