16. JUNI 2022 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 080 des Organisationsbereichs 16 und dem Programm 120 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Wohnungswesen, lokale Behörden und Städte,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 22. Dezember 2021 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022, insbesondere Artikel 35;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere seines Punktes III, 2, Absatz 4;

In der Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf die Haushaltsplanadresse der Haushaltsrechnung 83300000 und des Funktionsbereichs 080.003 des Programms 080 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 24. Januar 2019 im Rahmen des Programms Urbact III gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

URBACT III;

Bezeichnung: Alternative Building Activation Units;

Träger: ERIGES RCA (Stadt Seraing);

Haushaltsplanadresse (Haushaltsrechnung/Funktionsbereich): 83300000/080.003;

Ausgabeermächtigungen: 4.000 EURO;

Kodifizierung des Projekts: E UR 1 106000 04064,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Ausgabeermächtigungen in Höhe von 4.000 EUR vom Programm 120...

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