16. DEZEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02 und 04 des Organisationsbereichs 15 und dem Programm 02 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für den öffentlichen Dienst, Datenverarbeitung, administrative Vereinfachung, beauftragt mit den Bereichen Kindergeld, Tourismus, Erbe und Verkehrssicherheit,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 9;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund der am 4. Dezember 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 11.03 des Programms 02 des Organisationsbereichs 11 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln abzuhelfen,

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Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 328.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 328.000 EUR von den Programmen 02 und 04 des Organisationsbereichs 15 auf das Programm 02 des Organisationsbereichs 11 übertragen.

Art. 2 - Die...

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