15. SEPTEMBER 2022 - Ministerieller Erlass zur Indexierung der Zuschüsse im Rahmen der Beschäftigungsförderung
Die Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien,
Aufgrund des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung, Artikel 14 § 3, Artikel 22, Artikel 26 § 4 Nummer 1, Artikel 55 Absatz 3, abgeändert durch das Dekret vom 10. Dezember 2020, und Artikel 57 Absatz 3, abgeändert durch das Dekret vom 10. Dezember 2020;
Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Mai 1995 über die bezuschussten Vertragsbediensteten, die in Containerparks beschäftigt werden, Artikel 4 § 3 Absätze 2 und 3;
Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 28. September 2018 zur Ausführung des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung, Artikel 22, abgeändert durch den Erlass vom 10. September 2020, Artikel 32, 40 und 46;
Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 22. November 2018 zur Festlegung der Basiszuwendung und der Zusatzzuwendungen im Rahmen der AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung;
Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 zur Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister, abgeändert durch den Erlass vom 12. Oktober 2020;
Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 20. Juni 2019 zur Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Minister;
Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 14. September 2022;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 14. September 2022;
Beschliesst:
KAPITEL 1 - Indexierung von Zuschüssen im Rahmen der Aktif- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung
Artikel 1 - Artikel 11 des Dekrets vom 28. Mai 2018 zur AktiF- und AktiF PLUS-Beschäftigungsförderung, zuletzt abgeändert durch den ministeriellen Erlass vom 22. März 2022, wird wie folgt abgeändert:
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in Paragraf 2 Absatz 1 wird der Betrag "545 Euro" ersetzt durch den Betrag "587 Euro";
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in Paragraf 2 Absatz 2 wird der Betrag "326 Euro" ersetzt durch den Betrag "351 Euro";
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in Paragraf 3 Absatz 1 wird der Betrag "1.089 Euro" ersetzt durch den Betrag "1.173 Euro";
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in Paragraf 3 Absatz 2 wird der Betrag "654 Euro" ersetzt durch den Betrag "704 Euro";
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in Paragraf 3 Absatz 3 wird der Betrag "326 Euro" ersetzt durch den Betrag "351 Euro".
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2 - Artikel 13 desselben Dekrets, zuletzt abgeändert durch den ministeriellen Erlass vom 22. März 2022, wird wie folgt abgeändert:
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in Paragraf 1 wird der Betrag "545 Euro" ersetzt durch den Betrag "587 Euro";
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in Paragraf 2 Absatz 1 wird der Betrag "1.089 Euro" ersetzt durch den Betrag "1.173 Euro";
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