15. SEPTEMBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. Dezember 2004 zur Ausführung des Dekrets vom 11. März 2004 über die Anreize, die für die Förderung des Umweltschutzes und die nachhaltige Energiebenutzung bestimmt sind

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 11. März 2004 über die Anreize, die für die Förderung des Umweltschutzes und die nachhaltige Energiebenutzung bestimmt sind, Artikel 8;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. Dezember 2004 zur Ausführung des Dekrets vom 11. März 2004 über die Anreize, die für die Förderung des Umweltschutzes und die nachhaltige Energiebenutzung bestimmt sind;

Aufgrund des am 29. Juni 2022 abgegebenen Gutachtens der Finanzinspektion;

Aufgrund des am 7. Juli 2022 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des Berichts vom 28. Juni 2022, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund des am 8. Juli 2022 beim Staatsrat in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat eingereichten Antrags auf Abgabe eines Gutachtens innerhalb einer Frist von dreißig Tagen;

In der Erwägung, dass binnen dieser Frist kein Gutachten abgegeben wurde;

Aufgrund des Artikels 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass die durch die Anwendung der betreffenden Prämie im Jahr 2019 eingeleitete Dynamik zur Einführung von CNG/LNG für den Schwerlastverkehr auf dem gesamten Gebiet der Wallonischen Region beigetragen hat;

In der Erwägung, dass die Verlängerung dieses Anreizes für Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 im Rahmen der Verpflichtungen der Region im Anschluss an die COP 21, das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, das Pariser Abkommen und den Europäischen Grünen Deal, der die Begrenzung der CO2-Emissionen vorsieht, und letztlich der regionalen Ambitionen des Luft-Klima-Energie-Plan (PACE) 2030 erfolgt, um die Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen und CO2-Emissionen einzuhalten;

In der Erwägung, dass es der Wille der verschiedenen Akteure ist, die Transportkosten zu senken, um auf diese Weise einen bedeutenden Anteil des wallonischen Fahrzeugbestands mit alternativen Motorisierungen und alternativen Kraftstoffen zu erreichen;

In der Erwägung, dass die Weiterverfolgung dieser Maßnahme erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben wird...

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