15. NOVEMBER 2022 - Ministerieller Erlass zur Erneuerung der Mitglieder des Sachverständigenausschusses für die autonome Sanierung

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 16. Februar 2017 zur Abänderung des Dekrets vom 6. November 2008 zur Rationalisierung der Beratungsfunktion;

Aufgrund des Dekrets vom 27. März 2014 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Mann und Frau in den Beratungsorganen;

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, insbesondere die Artikel D.222 und R.409 und R.417;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juli 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden;

Aufgrund der Änderung, die im Rahmen des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 1. Dezember 2016 an Artikel R.308 des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, vorgenommen wurde und die die Umbenennung des Sachverständigenausschusses für die Zulassung der individuelle Klärsysteme in Sachverständigenausschuss für die autonome Sanierung betrifft,

Beschliesst:

Artikel 1 - Der Sachverständigenausschuss für die autonome Sanierung setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen, die jeweils ordentliche Mitglieder und stellvertretende Mitglieder sind und für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt werden:

Art der Einrichtung Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder ÖDW - OGD3 - Abteilung Umwelt und Wasser Herr Etienne Halleux Frau Sophie Meeus Akademisches oder wissenschaftliches Gremium Herr Stéphane Nonet Frau Hélène Peeters Herr Patrick Gérin...

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