15. MÄRZ 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 4. Juli 2019 über die Bekämpfung der Influenza des Typs H3 bei Geflügel und des Königlichen Erlasses vom 29. September 2019 über Entschädigungen für das im Rahmen der Bekämpfung des Virus der Influenza des Typs H3 getötete oder geschlachtete Geflügel - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 15. März 2021 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 4. Juli 2019 über die Bekämpfung der Influenza des Typs H3 bei Geflügel und des Königlichen Erlasses vom 29. September 2019 über Entschädigungen für das im Rahmen der Bekämpfung des Virus der Influenza des Typs H3 getötete oder geschlachtete Geflügel.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT UND FÖDERALAGENTUR FÜR DIE SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE

15. MÄRZ 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 4. Juli 2019 über die Bekämpfung der Influenza des Typs H3 bei Geflügel und des Königlichen Erlasses vom 29. September 2019 über Entschädigungen für das im Rahmen der Bekämpfung des Virus der Influenza des Typs H3 getötete oder geschlachtete Geflügel

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, des Kapitels I und des Kapitels III Artikel 26, (Amtsblatt der Europäischen Union L193/1 vom 1. Juli 2014);

Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung;

Aufgrund des Gesetzes vom 24. März 1987 über die Tiergesundheit, des Artikels 6 und des Artikels 8 Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 und Absatz 2;

Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1998 über die Schaffung eines Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse, des Artikels 4 Absatz 1 Nr. 1, abgeändert durch das Gesetz vom 7. April 2017;

Aufgrund des Gesetzes vom 4. Februar 2000 über die Schaffung der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette, des Artikels 4 §§ 1 bis 3, abgeändert durch die Gesetze vom 22. Dezember 2003 und 13. April 2019, und des Artikels 5 Absatz 2 Nr. 13, abgeändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2003;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 4. Juli 2019 über die Bekämpfung der Influenza des Typs H3 bei Geflügel;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 29. September 2019 über Entschädigungen für das im Rahmen der Bekämpfung des Virus der Influenza des Typs H3 getötete oder geschlachtete Geflügel;

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