15. MÄRZ 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich des Neubewertungskoeffizienten für Katastereinkommen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 15. März 2020 zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich des Neubewertungskoeffizienten für Katastereinkommen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

15. MÄRZ 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich des Neubewertungskoeffizienten für Katastereinkommen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 13;

Aufgrund des KE/EStGB 92;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 25. Februar 2020;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 9. März 2020;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, des Artikels 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass:

- in vorliegendem Erlass der Neubewertungskoeffizient festgelegt wird, der für das Steuerjahr 2021 für die Bestimmung einiger Einkünfte aus unbeweglichen Gütern und für Berufseinkünfte von Unternehmensleitern berücksichtigt werden muss,

- der Berufssteuervorabzug 2020 auf die Berufseinkünfte von Unternehmensleitern einbehalten werden muss, die der Steuer der natürlichen Personen in Bezug auf das Steuerjahr 2021 unterliegen,

- dieser Erlass daher in aller Dringlichkeit ergehen muss;

Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

Artikel 1 - In der Tabelle des Artikels 1 des KE/EStGB 92, abgeändert durch die Königlichen...

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