15. MÄRZ 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 11 des Organisationsbereichs 14, dem Programm 02 des Organisationsbereichs 15, den Programmen 02 und 03 des Organisationsbereichs 16 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Ministerpräsident

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, Artikel 32;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 01.11 des Programms 11 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 18. Oktober 2018 im Rahmen des Programms "Interreg V" gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Interreg V Nordwesteuropa;

Zielrichtung 2: Verringerung der Kohlenstoffemissionen

Bezeichnung: GREENWIN;

Träger: ULg;

Basisartikel: 01.11.11;

Verpflichtungsermächtigungen: 119. 000 EUR;

Ausgabeermächtigungen: 36. 000 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IB 1 203 0000 0657;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 33.05 und Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 40.06 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 21. Juli 2016, vom 14. August 2016, vom 13. Dezember 2018 und vom 10. Januar 2019 im Rahmen des Programms Interreg V gefassten Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Maßnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

Interreg V Großregion;

Zielrichtung 2: Gewährleistung einer umwelt- und umfeldgerechten Entwicklung;

Maßnahme 2.5: Verringerung der Umweltauswirkungen im Rahmen der wirtschaftlichen und territorialen Entwicklung der Großregion;

Bezeichnung: Persephone;

Träger: "Pays de l'Attert";

Basisartikel: 33.05.02;

Ausgabeermächtigungen: 32. 000 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IG 1 205 0000 0005;

Programm Interreg V A...

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