15. MAI 2021 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2019 zur Bezeichnung der Verwaltungsratsmitglieder, des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Kommissars der Wallonischen Regierung der Wallonischen Agentur für die Förderung einer Qualitätslandwirtschaft ('Agence wallonne pour la Promotion d'une Agriculture de Qualité')

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.224, D.230/1 bis D.230/7;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2019 zur Bezeichnung der Verwaltungsratsmitglieder, des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Kommissars der Wallonischen Regierung der Wallonischen Agentur für die Förderung einer Qualitätslandwirtschaft ("Agence wallonne pour la Promotion d'une Agriculture de Qualité");

In Erwägung der am 30. April 2021 von der Wallonischen Exportagentur unterbreiteten Vorschläge;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. Dezember 2019 zur Bezeichnung der Verwaltungsratsmitglieder, des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Kommissars der Wallonischen Regierung der Wallonischen Agentur für die Förderung einer Qualitätslandwirtschaft ("Agence wallonne pour la...

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