15. JULI 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des Addendums zum kommunalen Programm zur ländlichen Entwicklung der Gemeinde Ferrières

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, in der durch die Sondergesetze vom 8. August 1988, vom 12. Januar 1989, vom 16. Januar 1989, vom 16. Juli 1993 und vom 13. Juli 2001 zur Übertragung verschiedener Befugnisse an die Regionen und Gemeinschaften abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Juni 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Januar 2022 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter den Ministern und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 10. September 2021 über die Gewährung von Zuschüssen durch Vereinbarungen für die Durchführung von Projekten, die in kommunalen Programmen für ländliche Entwicklung enthalten sind;

Aufgrund des Ministeriellen Rundschreibens vom 10. September 2021 zur Durchführung der kommunalen Programme für ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Dezember 2015 zur Genehmigung des kommunalen Programms zur ländlichen Entwicklung der Gemeinde Ferrières;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats von Ferrières vom 30. Januar 2020 zur Genehmigung des Entwurfs eines Addendums zum kommunalen Programm zur ländlichen Entwicklung;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Ferrières nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Auf Vorschlag der Ministerin für ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Das Addendum zum kommunalen Programm zur ländlichen Entwicklung der Gemeinde Ferrières wird für einen Gültigkeitszeitraum ab dem Datum der Unterzeichnung des vorliegenden Erlasses bis zum Ablauf der 10 Jahre der Gültigkeit des...

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