15 JANVIER 2014. - Loi portant dispositions diverses en matière de P.M.E. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 15 janvier 2014 portant dispositions diverses en matière de P.M.E. (Moniteur belge du 3 février 2014).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE

15. JANUAR 2014 - Gesetz zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich KMB

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 78 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Schutz des Hauptwohnortes

Art. 2 - In Artikel 72 Absatz 1 des Gesetzes vom 25. April 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen (IV) werden die Wörter "hauptberuflich eine Berufstätigkeit" durch die Wörter "hauptberuflich, nebenberuflich oder nach der Pensionierung eine Berufstätigkeit" ersetzt.

Art. 3 - Artikel 75 desselben Gesetzes wird wie folgt abgeändert:

1. In Absatz 3 werden die Wörter "der Miteigentumsstatus" durch die Wörter "das Statut" ersetzt.

2. Absatz 3 wird wie folgt ergänzt:

Falls für dieselbe Immobilie ein Miteigentumsstatut bereits festgelegt worden ist, muss es geändert werden.

3. Vor Absatz 4 werden drei Absätze mit folgendem Wortlaut eingefügt:

"Die Gesamtfläche, die für die Berechnung des Schwellenwertes berücksichtigt werden muss, umfasst die Fläche des Gebäudes einschließlich aller Stockwerke und das Grundstück. Flächen, die sowohl für private als auch für berufliche Zwecke benutzt werden, gelten als Flächen, die gänzlich für berufliche Zwecke benutzt werden, mit Ausnahme der Flächen, die für berufliche Zwecke nur als Durchgang dienen und als Flächen angesehen werden können, die als Hauptwohnort benutzt werden.

Bei ungeteilten dinglichen Rechten wird für die Berechnung dieses Schwellenwertes die Gesamtfläche der ungeteilten Immobilie berücksichtigt.

Für die Abfassung des Statuts kann Artikel 577-3 Absatz 1 in fine des Zivilgesetzbuches angewandt werden, wenn die Bedingungen erfüllt sind."

Art. 4 - In Artikel 76 Absatz 1 desselben Gesetzes wird das Wort "eingetragen" durch das Wort "übertragen" ersetzt.

Im selben Absatz wird das Wort "Eintragung" durch das Wort "Übertragung" ersetzt.

Art. 5 - In Artikel 77 Absatz 1 desselben Gesetzes wird das Wort "Eintragung" durch das Wort "Übertragung" ersetzt.

Absatz 4 desselben...

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