15. DEZEMBER 2022 - Erlass der Wallonischen Regierung über das Verbot oder die Einschränkung der Verwendung von Zubehör oder Produkten, die den Tieren vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Wallonischen Gesetzbuches über den Tierschutz, Artikel D.40;

Aufgrund der am 27. März 2017 abgegebenen Stellungnahme des Wallonischen Rates für das Wohlbefinden der Tiere zur Verwendung von Elektrohalsbändern;

Aufgrund der am 23. November 2018 abgegebenen Stellungnahme des Wallonischen Rates für das Wohlbefinden der Tiere zu den Mindestbedingungen für die Unterbringung von "Goldfischen" und "Kampffischen", die es ermöglichen, ihre physiologischen und ethologischen Bedürfnisse zu respektieren;

Aufgrund der am 16. November 2021 abgegebenen Stellungnahme des Wallonischen Rates für das Wohlbefinden der Tiere zur Liste der gängigsten Zubehörteile und Produkte, deren Verwendung aufgrund vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere eingeschränkt oder verboten werden sollte;

Aufgrund des Berichts vom 1. Juni 2022, aufgestellt in Übereinstimmung mit Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 11 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben;

Aufgrund des am 29. November 2022 in Anwendung des Artikels 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 72.351;

Auf Vorschlag der Ministerin für Tierschutz;

Nach Beratung,

Beschliesst:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 - Zur Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Definitionen:

  1. Aquarium: ein Wasserbehälter mit festen, durchsichtigen Wänden, in dem Pflanzen und Fische zu Zier- und Beobachtungszwecken dauerhaft aufbewahrt werden;

  2. Softstock: ein Stock, den der Trainer am Hund verwendet, um ihm Befehle zu bestätigen oder ihn zu belohnen;

  3. Gebrauchshund: ein Hund, der gezüchtet und ausgebildet wurde, um Aufgaben auszuführen, die der Unterstützung oder Hilfe des Menschen dienen;

  4. Elektrohalsband: ein Halsband für Hunde oder Katzen mit einer elektrischen Vorrichtung, die Stromstöße auslöst, die manuell oder automatisch aktiviert werden können, um Bellen oder Weglaufen zu verhindern oder zu Erziehungs- oder Dressurzwecken;

  5. Würgehalsband: ein Hundehalsband mit oder ohne zur Innenseite des Halses gerichteten Spitzen, das mit einer Leine verbunden ist oder nicht, und dessen beide Enden in einem Ring enden und so zusammengesetzt sind, dass sie durch das Prinzip der Schlinge eine Verengung um den Hals des Tieres bewirken;

  6. Minister: der Minister, zu dessen Zuständigkeitsbereich der Tierschutz gehört;

  7. Dienststelle: die Direktion des Öffentlichen Dienstes der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und...

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