15. DEZEMBER 2022 - Dekret zur dritten Anpassung des Dekrets vom 10. Dezember 2020 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Der in Artikel 4 des Dekretes vom 10. Dezember 2020 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2021 erwähnte allgemeine Ausgabenhaushaltsplan wird durch die neuen Anhänge II.1 und II.2 ersetzt.

Art. 2 - In Artikel 9 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"Autonome Hochschule 760.000 EUR Belgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum 7.798.000 EUR Dienststelle für selbstbestimmtes Leben 34.565.000 EUR Arbeitsamt 8.194.000 EUR Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand 5.080.000 EUR Wirtschafts- und Sozialrat 529.000 EUR Kaleido 1.150.000 EUR"

Art. 3 - Dieses Dekret tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

Wir fertigen das vorliegende Dekret aus und ordnen an, dass es durch das Belgische Staatsblatt veröffentlicht wird.

Eupen, den 15. Dezember 2022

O. PAASCH

Der Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und Finanzen

A. ANTONIADIS

Der Vize-Ministerpräsident, Minister für Gesundheit und Soziales...

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