15. DEZEMBER 2020 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08, 11 und 12 der Organisationsbereiche 10 und 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 18;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 15;

Aufgrund der am 30. November 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2020;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 52.02 des Programms 11 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um die Gewährung eines Zuschusses an das ASBL Virelles-Nature für die Restaurierung und Einrichtung eines CREAVES-Zentrums zu ermöglichen

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.507.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 900.000 EUR von den Programmen 08 und 12 der Organisationsbereiche 10 und 15 auf das Programm 11 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 08, 11 und...

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