15. DEZEMBER 2020 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08, 11, 12, 21, 22 und 25 der Organisationsbereiche 10 und 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Die Ministerin für Beschäftigung, Ausbildung, Gesundheit, soziale Maßnahmen, Chancengleichheit und Rechte der Frauen,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 15;

Aufgrund der am 5., 18. und 19. November 2020 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund der Beschlüsse der Wallonischen Regierung auf ihren Sitzungen vom 12., 20. und 26. September 2020;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 33.09 des Programms 11 des Organisationsbereichs 18, auf die Basisartikel 41.08 und 61.01 des Programms 12 des Organisationsbereichs 18, auf den Basisartikel 41.02 des Programms 21 des Organisationsbereichs 18, auf den Basisartikel 41.01 des Programms 22 des Organisationsbereichs 18 und auf die Basisartikel 33.02 und 41.01 des Programms 25 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen, um die Verpflichtung und die Auszahlung der Ausgaben im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsbelebungsplan Get'Up Wallonia zu ermöglichen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 15.917.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf die Programme 11, 12, 21, 22 und 25 des Organisationsbereichs 18 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel...

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