14. MÄRZ 2024 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des Addendums zum kommunalen Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Beauraing

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, in seiner abgeänderten Fassung;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12. Juni 2014 zur Durchführung des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 26. September 2019 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Januar 2022 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 10. September 2021 über die Gewährung von Zuschüssen durch Vereinbarungen für die Durchführung von Projekten, die in kommunalen Programmen für ländliche Entwicklung enthalten sind;

Aufgrund des Ministeriellen Rundschreibens vom 10. September 2021 zur Durchführung der kommunalen Programme zur ländlichen Entwicklung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. März 2014 zur Genehmigung des kommunalen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Beauraing;

Aufgrund der Beschlüsse des Gemeinderates von Beauraing vom 22. Februar 2021 und vom 20. Februar 2023 zur Verabschiedung des Entwurfs des Addendums zum kommunalen Programm für ländliche Entwicklung und seiner Aktualisierung vom Dezember 2023;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats von Beauraing vom 29. Januar 2024 zur Genehmigung des Entwurfs einer Durchführungsvereinbarung;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Beauraing nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten allein zu tragen;

Auf Vorschlag des Ministers für ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Der Nachtrag zum kommunalen Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Beauraing wird für eine Gültigkeitsdauer genehmigt, die mit dem Datum der Unterzeichnung des vorliegenden Erlasses beginnt und mit dem Ende der 10-jährigen Gültigkeitsdauer des kommunalen Programms für...

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