14. MÄRZ 2019 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 14. März 2019 zur Festlegung der Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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14. MÄRZ 2019 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente

Der Minister der Sicherheit und des Innern,

Aufgrund des Wahlgesetzbuches, insbesondere des Artikels 112, ersetzt durch das Gesetz vom 30. Juli 1991;

Aufgrund des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, insbesondere des Artikels 34;

Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August 1996;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden, auf den 26. Mai 2019 festgelegten gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente schnellstmöglich die Muster der Anweisungen für den Wähler festgelegt werden müssen, die bei diesen Wahlen in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems bestimmt sind, Anwendung finden werden,

Erlässt:

Artikel 1 - In den Wahlkantonen und Gemeinden, die vom König für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit Papierbescheinigung bestimmt sind, entsprechen bei den gleichzeitigen Wahlen für erstens das Europäische Parlament, zweitens die Abgeordnetenkammer und drittens das Flämische Parlament die Anweisungen für den Wähler (Muster I) dem Muster in Anlage 1 zu vorliegendem Erlass.

Art. 2 - In den Wahlkantonen und Gemeinden, die vom König für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit Papierbescheinigung bestimmt sind, entsprechen bei den gleichzeitigen Wahlen für erstens das Europäische Parlament, zweitens die Abgeordnetenkammer und drittens das Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt und die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments die Anweisungen für den Wähler (Muster I) dem Muster in Anlage 2 zu vorliegendem Erlass.

Art. 3 - In den Wahlkantonen und Gemeinden, die vom König für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit Papierbescheinigung bestimmt sind, entsprechen bei den gleichzeitigen Wahlen für erstens das Europäische Parlament, zweitens die Abgeordnetenkammer, drittens das Wallonische Parlament und viertens das Parlament der...

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