14 MARS 2021. - Arrêté royal modifiant, en matière de dispense de versement du précompte professionnel, l'AR/CIR 92, en exécution de l'article 27512 du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 14 mars 2021 modifiant, en matière de dispense de versement du précompte professionnel, l'AR/CIR 92, en exécution de l'article 27512 du Code des impôts sur les revenus 1992 (Moniteur belge du 18 mars 2021).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

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14. MÄRZ 2021 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs in Ausführung von Artikel 27512 des Einkommensteuergesetzbuches 1992

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

ein Steuervorteil wird für Unternehmen eingeführt, die ihren Arbeitnehmern mehr Ausbildungsstunden als die durch die Vorschriften auferlegte Anzahl Stunden gewähren.

Da das Ziel der Maßnahme darin besteht, Arbeitgeber dazu zu ermuntern, ihre Arbeitnehmer mehr auszubilden, werden Ausbildungen, die bereits durch eine Gesetzes- oder Verordnungsbestimmung oder durch ein kollektives Arbeitsabkommen oder jegliche andere ähnliche Bestimmung vorgeschrieben worden sind, nicht als Ausbildungen betrachtet, die für die Anwendung der betreffenden Bestimmung in Betracht kommen.

Wenn ein Arbeitnehmer während eines ununterbrochenen Zeitraums von dreißig Kalendertagen an mindestens zehn Ausbildungstagen teilnimmt, muss der Arbeitgeber der Staatskasse einen Betrag, der 11,75 Prozent der Entlohnung des betreffenden Arbeitnehmers entspricht, nicht zahlen. In diesem Sinne wurde ein neuer Artikel 27512 in das EStGB 92 eingefügt.

In diesem Erlass werden die Modalitäten festgelegt, die Arbeitgeber einhalten müssen, um diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs erhalten zu können.

Ebenso wie bei den anderen Maßnahmen in Bezug auf die Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs müssen zwei Erklärungen zum Berufssteuervorabzug eingereicht werden (Artikel 952 § 1 Absatz 3 des KE/EStGB 92 wird durch eine Nummer 12 ergänzt). Die zweite Erklärung zum Berufssteuervorabzug enthält folgende spezifische Vermerke:

  1. im Rahmen "Art der Einkünfte": den Code 64 (Artikel 952 § 3 Buchstabe a) des KE/EStGB 92 und Anlage 3bis zum KE/EStGB 92, so wie sie durch Artikel 2 dieses Erlasses abgeändert wird),

  2. im Rahmen "steuerpflichtige Einkünfte": den Betrag der steuerpflichtigen Entlohnungen, die der Arbeitgeber für diesen Zeitraum, auf den sich die Erklärung bezieht, gezahlt oder zuerkannt hat und die die Bedingungen von...

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