14. JUNI 2018 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des in Artikel 101 § 2 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern erwähnten Standardformulars - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Ministeriellen Erlasses vom 14. Juni 2018 zur Festlegung des in Artikel 101 § 2 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern erwähnten Standardformulars.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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14. JUNI 2018 - Ministerieller Erlass zur Festlegung des in Artikel 101 § 2 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern erwähnten Standardformulars

Der Staatssekretär für Asyl und Migration

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, des Artikels 13 § 2 Absatz 2, ersetzt durch das Gesetz vom 8. Juli 2011, und des Artikels 61 § 1 Absatz 5, ersetzt durch das Gesetz vom 15. Juli 1996;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern, des Artikels 101, abgeändert durch die Königlichen Erlasse vom 27. April 2007, 15. August 2012 und 23. April 2018;

Erlässt:

Artikel 1 - Vorliegender Erlass setzt die Richtlinie 2016/801/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit teilweise um.

Art. 2 - Das in Artikel 101 § 2 Nr. 5 des Königlichen Erlasses vom 8. Oktober 1981 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern erwähnte Standardformular wird gemäß dem Muster in der Anlage zu vorliegendem Erlass festgelegt.

Brüssel, den 14. Juni 2018

Der Staatssekretär für Asyl und Migration

Th. FRANCKEN

Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 14. Juni 2018 zur Festlegung des Musters des Standardformulars, mit dem ausländische Studenten den Nachweis erbringen können, dass sie die Bedingungen für die Aufenthaltsverlängerung erfüllen.

Standardformular, mit dem Ausländer ihren Verlängerungsantrag im Rahmen von Artikel 101 des Königlichen Erlasses vom 8...

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