14. JULI 2022 - Königlicher Erlass zur Bestimmung des Inhalts des kurzgefassten Informationsberichts und der Sozialuntersuchung, erwähnt in den Artikeln 8 Absatz 3, 17 § 1 Absatz 2, 33 § 2, 34 § 2 Absatz 2, 43 § 2 Absatz 3 und 95/12 § 2 des Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 14. Juli 2022 zur Bestimmung des Inhalts des kurzgefassten Informationsberichts und der Sozialuntersuchung, erwähnt in den Artikeln 8 Absatz 3, 17 § 1 Absatz 2, 33 § 2, 34 § 2 Absatz 2, 43 § 2 Absatz 3 und 95/12 § 2 des Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

14. JULI 2022 - Königlicher Erlass zur Bestimmung des Inhalts des kurzgefassten Informationsberichts und der Sozialuntersuchung, erwähnt in den Artikeln 8 Absatz 3, 17 § 1 Absatz 2, 33 § 2, 34 § 2 Absatz 2, 43 § 2 Absatz 3 und 95/12 § 2 des Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte

PHILIPPE, Roi des Belges,

A tous, présents et à venir, Salut.

Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung;

Aufgrund des Gesetzes vom 17. Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte, der Artikel 8 Absatz 3, 17 § 1 Absatz 2, 33 § 2, 34 § 2 Absatz 2, 43 § 2 Absatz 3 und 95/12 § 2;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 24. Januar 2022;

Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom 3. Februar 2022;

Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates Nr. 71.010/1 vom 8. März 2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Aufgrund der Stellungnahme Nr. 68/2022 der Datenschutzbehörde vom 22. April 2022;

Aufgrund der Konzertierung anlässlich der Interministeriellen Konferenz der Justizhäuser vom 8. Dezember 2021 und 7. Juli 2022;

Auf Vorschlag des Ministers der Justiz

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen

Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten folgende Begriffsbestimmungen:

1. Gesetz: das Gesetz vom 17. Mai 2006 über die externe Rechtsstellung der zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Personen und die dem Opfer im Rahmen der Strafvollstreckungsmodalitäten zuerkannten Rechte,

2. auftraggebende Behörde: der Strafvollstreckungsrichter, das...

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