14. DEZEMBER 2020 - Ministerialerlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08 und 21 der Organisationsbereiche 10 und 12 und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Die Ministerin für den öffentlichen Dienst, Datenverarbeitung, administrative Vereinfachung, beauftragt mit den Bereichen Kindergeld, Tourismus, Erbe und Verkehrssicherheit,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020;

Aufgrund des Dekrets vom 14. Oktober 2020 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2020, insbesondere des Artikels 15;

Aufgrund der am 30. November 2020 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung in ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2020;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf die Basisartikel 12.05, 12.14, 74.03 und 74.05 des Programms 21 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen, um die Beschleunigung des Einsatzes von Laptops bei SPW zu ermöglichen - Haushaltsmittelzuweisung aus dem Wiederherstellungsprogramm/Umwidmung von wiederhergestellten Geräten,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 2.500.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 21 des Organisationsbereichs 12 übertragen.

Art. 2 - Die...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT