14. APRIL 2022 - Erlass der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 27. Februar 2020 zur Bestellung von Arzt-Hygieneinspektoren in Anwendung des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, Artikel 10.4 § 1 Absatz 3, ersetzt durch das Dekret vom 20. Juli 2020;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 27. Februar 2020 zur Bestellung von Arzt-Hygieneinspektoren in Anwendung des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention;

In der Erwägung, dass mittelfristig die Organisation der Hygieneinspektion in der Deutschsprachigen Gemeinschaft neu aufzustellen ist; dass dies jedoch zunächst eine Anpassung der dekretalen Rechtsgrundlagen erfordert; dass es bis zu diesem Zeitpunkt aus Gründen der Rechtssicherheit und der Kontinuität des öffentlichen Dienstes erforderlich ist, eine Übergangslösung für den schulischen Bereich und den Bereich der Kinderbetreuung festzuhalten;

Auf Vorschlag des Ministers für Gesundheit;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In Artikel 1.1 des Erlasses der Regierung vom 27. Februar 2020 zur Bestellung von Arzt-Hygieneinspektoren in Anwendung des Dekrets vom 1. Juni 2004 zur Gesundheitsförderung und zur medizinischen Prävention, ersetzt durch den Erlass vom 23. Juli 2020 und abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 10. März 2022, wird folgender Absatz 2 eingefügt:

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