13. SEPTEMBER 2018 - Ministerieller Erlass zur Ausführung von Artikel 2/1 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. Dezember 2004 zur Ausführung des Dekrets vom 11. März 2004 über die Anreize, die für die Förderung des Umweltschutzes und die nachhaltige Energiebenutzung bestimmt sind

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Forschung, Innovation, digitale Technologien, Beschäftigung und Ausbildung,

Aufgrund des Gesetzes vom 16. Mai 2003 zur Festlegung der für die Haushalte, die Kontrolle der Zuschüsse und die Buchführung der Gemeinschaften und Regionen sowie für die Organisation der Kontrolle durch den Rechnungshof geltenden allgemeinen Bestimmungen;

Aufgrund des Dekrets vom 11. März 2004 über die Anreize, die für die Förderung des Umweltschutzes und die nachhaltige Energiebenutzung bestimmt sind, Artikel 7, Absatz 2, und Artikel 8, Absatz 4;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 58 Absatz 1;

Aufgrund des Dekrets vom 13. Dezember 2017 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018, Programm 18.02, eingetragen in Artikel 44;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 2. Dezember 2004 zur Durchführung des Dekrets vom 11. März 2004 über die Anreize, die für die Förderung des Umweltschutzes und die nachhaltige Energiebenutzung bestimmt sind, Artikel 2/1 § 1, Absatz 5, und § 2, Absatz 5, eingefügt durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 22. Dezember 2016;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Juli 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Regierungsurkunden;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund der am 14. Dezember 2016 mitgeteilten Ergebnisse der von den Sachverständigen durchgeführten Studien;

Aufgrund der am 1. Februar 2018 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 29. März 2018 gegebenen Einverständnisses des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 23. Januar 2018;

Aufgrund des am 16. Juli 2018 beim Staatsrat in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat eingereichten Antrags auf Begutachtung innerhalb einer Frist von dreißig Tagen;

In Erwägung der fehlenden Abgabe...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT