13. NOVEMBER 2023 - Dekret zur Abänderung des Dekrets der Wallonischen Region vom 15. März 2018 über den Wohnmietvertrag

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Kapitel IX des Dekrets der Wallonischen Region vom 15. März 2018 über den Wohnmietvertrag wird folgender Artikel 91.2 eingefügt:

"Art. 91.2 - § 1 - In Abweichung von Artikel 26 werden die in Artikel 91.1 § 2 erwähnten Mietverträge ab dem 1. Januar 2024 gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Artikels indexiert.

§ 2 - Der angepasste Mietpreis darf den Betrag, der sich aus folgender Formel ergibt, nicht überschreiten: Basismietpreis, multipliziert mit dem neuen Index und geteilt durch den Anfangsindex.

Der Basismietpreis ist der Mietpreis, der aus der Vereinbarung oder aus einem Urteil resultiert, unter Ausschluss jeglicher Kosten und Lasten, die laut Mietvertrag ausdrücklich zulasten des Mieters gehen, so wie er gegebenenfalls zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 gemäß Artikel 91.1 angepasst wurde.

Der neue Index ist der Gesundheitsindex des Monats, der dem Jahrestag des Inkrafttretens des Mietvertrags vorangeht.

Der Anfangsindex ist der zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 geltende Gesundheitsindex des Monats, der dem Jahrestag der Vereinbarung vorangeht.

§ 3 - Verlängert die Regierung die in Artikel 91.1 erwähnte Maßnahme gemäß § 3 desselben Artikels um ein Jahr, werden die in § § 1 und 2 erwähnten Bestimmungen wie folgt angepasst:

  1. Das in § 1 erwähnte Datum des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2025.

  2. Die in § 2 Absätze 2 und 4 erwähnten Zeiträume erstrecken sich vom 1. Januar 2024...

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