13. JULI 2023 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Bezeichnung der Mitglieder des Erzeugerkollegiums

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des wallonischen Gesetzbuches über die Landwirtschaft, Artikel D.74;

In der Erwägung, dass das Erzeugerkollegium sich aus Mitgliedern zusammensetzt, die die verschiedenen in Artikel D. 74 § 2 angeführten Vereinigungen vertreten;

In der Erwägung, dass die durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. Mai 2020, abgeändert durch die Erlasse der Wallonischen Regierung vom 25. März 2021 und vom 2. Februar 2023, erteilten Mandate am 14. Mai 2023 enden;

In Erwägung der Notwendigkeit, neue Mitglieder zu ernennen;

In Erwägung des am 4. April 2023 auf der Website der Wallonischen Region erfolgten Aufrufs zur Einreichung von Bewerbungen für die Ernennung der von den Vereinigungen vorgeschlagenen Mitglieder;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1. Zu Mitgliedern des Erzeugerkollegiums werden von der Wallonischen Regierung die folgenden Personen benannt:

Wallonische landwirtschaftliche Vereinigungen Effektive Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Bauernbund Helmuth VEIDERS Raymond GEIBEN FUGEA Yves VANDEVOORDE Timothée PETEL FWA Aurélie NOIRET Thomas DEMONTY Vereinigungen des Sektors der Land- und Ernährungswirtschaft Effektive Mitglieder Stellvertretende Mitglieder FEVIA Wallonie Anne REUL Patrick SCHIFFLERS SCAR- FEGRA Eric WALIN Gisèle FICHEFET Vereinigung des Vertriebssektors Effektives Mitglied Stellvertretendes...

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