13 JUIN 2019. - Arrêté royal modifiant l'article 46quater, de l'AR/CIR 92, en ce qui concerne les modalités d'application relatives au passif social en vertu du statut unique. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 13 juin 2019 modifiant l'article 46quater, de l'AR/CIR 92, en ce qui concerne les modalités d'application relatives au passif social en vertu du statut unique (Moniteur belge du 4 juillet 2019).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN

13. JUNI 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 46quater des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Anwendungsmodalitäten in Bezug auf die Sozialverbindlichkeiten aufgrund des Einheitsstatuts

BERICHT AN DEN KÖNIG

Sire,

durch den Erlass, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, wird Artikel 46quater einziger Absatz des KE/EStGB 92 angepasst, in dem die Anwendungsmodalitäten in Bezug auf die Sozialverbindlichkeiten aufgrund des Einheitsstatuts in Anwendung von Artikel 67quater des EStGB 92 ausführlich beschrieben sind.

Der einleitende Satz wird durch eine Formulierung ersetzt, durch die der Minister der Finanzen oder sein Beauftragter ermächtigt wird, die Modalitäten (EDV-Anwendungen, Datum der Übermittlung usw.) festzulegen, gemäß denen die vom Steuerpflichtigen verlangten Informationen der Verwaltung des FÖD Finanzen jährlich elektronisch erteilt werden müssen.

Der erste Gedankenstrich wird abgeändert, damit für den Fall, dass ein Arbeitnehmer der Liste über keine nationale Nummer verfügt, seine Identifizierung dennoch anhand der Bis-Erkennungsnummer, die von der Zentralen Datenbank der sozialen Sicherheit zugeteilt wird, festgestellt werden kann.

Damit alle nötigen Überprüfungen für die Kontrolle der Steuerbefreiung für Sozialverbindlichkeiten stattfinden können, ist es schließlich notwendig, den pro Arbeitnehmer beantragten Betrag der Steuerbefreiung für Sozialverbindlichkeiten sowie bei Dienstaustritt eines Arbeitnehmers dieser Liste das Datum seines Dienstaustritts und den Betrag, der aufgrund von Artikel 67quater Absatz 8 des EStGB 92 in die Gewinne und Profite des Besteuerungszeitraums aufgenommen wird, der Liste mit erforderlichen Informationen hinzuzufügen.

Infolge des Gutachtens Nr. 65.878/3 des Staatsrates vom 6. Mai 2019 wurde eine Stellungnahme der Datenschutzbehörde beantragt. Diese Stellungnahme wurde am 5. Juni 2019 abgegeben und daraufhin ist der Begriff "Datum des Dienstaustritts" durch den Begriff "Enddatum des Arbeitsvertrags" im Text des Entwurfs ersetzt worden.

Da die Abänderungen von Artikel...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT