13. JANUAR 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung verschiedener Texte über die Grundausbildung der Mitglieder des Personals im einfachen Dienst der Polizeidienste - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 13. Januar 2020 zur Abänderung verschiedener Texte über die Grundausbildung der Mitglieder des Personals im einfachen Dienst der Polizeidienste.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

13. JANUAR 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung verschiedener Texte über die Grundausbildung der Mitglieder des Personals im einfachen Dienst der Polizeidienste

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, des Artikels 121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste ("RSPol");

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 24. September 2015 über die Grundausbildung der Mitglieder des Personals im einfachen Dienst der Polizeidienste;

Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 15. Januar 2019;

Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterrates vom 13. März 2019;

Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Öffentlichen Dienstes vom 1. April 2019;

Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 27. Mai 2019;

Aufgrund des Verhandlungsprotokolls Nr. 434/3 des Verhandlungsausschusses für die Polizeidienste vom 19. Juni 2019;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 66.574/2 des Staatsrates vom 7. Oktober 2019, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers des Innern und des Ministers der Justiz

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

KAPITEL I - Abänderung des RSPol

Artikel 1 - In Artikel IV.II.44 RSPol wird Nr. 1, aufgehoben durch den Königlichen Erlass vom 20. November 2001, mit folgendem Wortlaut wieder aufgenommen:

"1. das Bestehen der Grundausbildung oder eines Teils davon, um die Umsetzung der von allen Prüfungsausschüssen verwendeten Erfolgskriterien zu harmonisieren."

KAPITEL 2 - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 24. September 2015 über die Grundausbildung der Mitglieder des Personals im einfachen Dienst der Polizeidienste

Art. 2 - In Artikel 1 Nr. 14 des Königlichen Erlasses vom 24. September 2015 über die Grundausbildung der Mitglieder des Personals im einfachen Dienst der Polizeidienste werden die Wörter "in Artikel...

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