13. JANUAR 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 8 der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung - Deutsche Übersetzung
Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 13. Januar 2014 zur Abänderung von Artikel 8 der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung.
Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.
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JANUAR 2014 - Königlicher Erlass zur Abänderung von Artikel 8 der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!
Aufgrund des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, des Artikels 35 § 1, abgeändert durch die Gesetze vom 20. Dezember 1995, 22. Februar 1998, 24. Dezember 1999, 10. August 2001, 22. August 2002, 5. August 2003, 22. Dezember 2003, 9. Juli 2004, 27. April 2005, 27. Dezember 2005, und § 2, abgeändert durch das Gesetz vom 20. Dezember 1995, durch den Königlichen Erlass vom 25. April 1997, bestätigt durch das Gesetz vom 12. Dezember 1997, und durch das Gesetz vom 10. August 2001;
Aufgrund der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung;
Aufgrund des Vorschlags der Abkommenskommission Fachkräfte für Krankenpflege - Versicherungsträger vom 20. März 2013, 19. Juni 2013 und 25. Juni 2013;
Aufgrund der Stellungnahme des Dienstes für medizinische Evaluation und Kontrolle vom 21. Juni 2013;
Aufgrund der Stellungnahme der Haushaltskontrollkommission vom 17. Juli 2013;
Aufgrund der Stellungnahme des Gesundheitspflegeversicherungsausschusses des Landesinstituts für Kranken- und Invalidenversicherung vom 22. Juli 2013;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. August 2013;
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 14. Oktober 2013;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 54.495/2 des Staatsrates vom 16. Dezember 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unserer Ministerin der Sozialen Angelegenheiten
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Artikel 8 der Anlage zum Königlichen Erlass vom 14. September 1984 zur Festlegung des Verzeichnisses der Gesundheitsleistungen für die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, so wie er bis heute abgeändert wurde, zuletzt abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 22. November 2013, wird wie folgt abgeändert:
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In § 1 Absatz 1 wird der zweite Satz wie folgt ersetzt:
"Für die unter der Rubrik III von § 1 Nr. 1, 2, 3 und 3bis erwähnten spezifischen fachlichen Krankenpflegeleistungen ist jedoch die Qualifikation eines graduierten oder ihm gleichgestellten Krankenpflegers, einer Hebamme oder eines brevetierten Krankenpflegers erforderlich."
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In § 1 Nr. 1 Rubrik I Buchstabe B wird die Leistung "424314 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, Kompressionsverbänden, An- und/oder Ausziehen von Strümpfen W 0,484" durch folgende Leistungen ersetzt:
"424314 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, Kompressionsverbänden W 0,484
424933 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: An- und/oder Ausziehen von Strümpfen W 0,484".
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In § 1 Nr. 1 Rubrik I Buchstabe B werden in der Bezeichnung der Leistung 424336 die Wörter "und 424314" durch die Wörter ", 424314 und 424933" ersetzt.
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In § 1 Nr. 2 Rubrik I Buchstabe B wird die Leistung "424476 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, Kompressionsverbänden, An- und/oder Ausziehen von Strümpfen W 0,730" durch folgende Leistungen ersetzt:
"424476 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, Kompressionsverbänden W 0,730
424955 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: An- und/oder Ausziehen von Strümpfen W 0,730".
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In § 1 Nr. 2 Rubrik I Buchstabe B werden in der Bezeichnung der Leistung 424491 die Wörter "und 424476" durch die Wörter ", 424476 und 424955" ersetzt.
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Die Überschrift von § 1 Nr. 3 "Während eines Pflegeeinsatzes entweder in der Praxis der Krankenpflegefachkraft oder am gemeinsamen - zeitweiligen oder definitiven - Wohnsitz oder Wohnort von Personen mit Behinderung oder in einem Erholungsheim erbrachte Leistungen" wird ersetzt durch "Leistungen, die während eines Pflegeeinsatzes entweder in der Praxis der Krankenpflegefachkraft oder in einem Erholungsheim erbracht werden".
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In § 1 Nr. 3 Rubrik I Buchstabe B wird die Leistung "424616 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, Kompressionsverbänden, An- und/oder Ausziehen von Strümpfen W 0,484" durch folgende Leistungen ersetzt:
"424616 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: Anlegen von Bandagen, Kompressionsverbänden W 0,484
424970 Im Rahmen einer Kompressionstherapie: An- und/oder Ausziehen von Strümpfen W 0,484".
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In § 1 Nr. 3 Rubrik I Buchstabe B werden in der Bezeichnung der Leistung 424631 die Wörter "und 424616" durch die Wörter ", 424616 und 424970" ersetzt.
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In § 1 wird zwischen den heutigen Nummern 3 und 4 eine Rubrik 3bis mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"3bis. Leistungen, die während eines Pflegeeinsatzes am gemeinsamen - zeitweiligen oder definitiven - Wohnsitz oder Wohnort von Personen mit Behinderung erbracht werden
I. Pflegeeinsatz
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Grundleistung
427696 Erste Grundleistung des Pflegetags W 0,655
427711 Zweite Grundleistung des Pflegetags W 0,655
427733 Dritte oder weitere Grundleistung des Pflegetags W 0,655
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Fachliche Krankenpflegeleistungen
427755 Hygieneleistungen (Körperpflege) W 1,167
427770 Verabreichung von Arzneimitteln, darin inbegriffen der Wechsel des Heparinblocks, auf direktem intravenösem Weg oder über einen vorher gelegten intravenösen Katheter W 0,532
427792 Verabreichung von Arzneimitteln auf intramuskulärem, subkutanem oder hypodermischem Weg W 0,484
427814 Verabreichung von Arzneimitteln auf intramuskulärem, subkutanem, hypodermischem oder intravenösem Weg über mehrere Injektionsstellen W 0,508
427836 Überwachung einer Wunde mit bioaktivem Verband W 0,484
427851 Auftragen von Salben oder Arzneiprodukten W 0,484
427873 Postoperative Einbringung...
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