13. DEZEMBER 2022 - Ministerieller Erlass zur Verlängerung des Geschäftsführungsvertrags zwischen der Wallonischen Regierung und der Wallonischen Wassergesellschaft

Die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 12. Februar 2004 über den Geschäftsführungsvertrag und die Informationspflichten;

Aufgrund des Buches II des Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet, insbesondere der Artikel D.346 ff. zur Festlegung von Vorschriften für die Wallonische Wassergesellschaft (Société wallonne des eaux - S.W.D.E.);

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 13. Januar 2022 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Geschäftsführungsvertrags zwischen der Wallonischen Regierung und der Wallonischen Wassergesellschaft;

In der Erwägung, dass der Geschäftsführungsvertrag eine Laufzeit von fünf Jahren vorsieht und am 31. Dezember 2022 ausläuft;

In Erwägung, dass gemäß Artikel 8 § 3 Absatz 2 des Dekrets vom 12. Februar 2004 über den Geschäftsführungsvertrag der Geschäftsführungsvertrag vom Aufsichtsminister für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von 6 Monaten verlängert werden kann;

In der Erwägung, dass der Geschäftsführungsvertrag für einen Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden...

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