13. AUGUST 2022 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen und des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die Ausländerkarten und die Aufenthaltsdokumente, um die Mitglieder des Ständigen Ausschusses P, des Enquetendienstes für die Polizeidienste und des Verwaltungspersonals des Ständigen Ausschusses P bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge von der Verpflichtung zu befreien, Ermächtigungen für den Zugang zu personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung einzuholen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 13. August 2022 zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen und des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die Ausländerkarten und die Aufenthaltsdokumente, um die Mitglieder des Ständigen Ausschusses P, des Enquetendienstes für die Polizeidienste und des Verwaltungspersonals des Ständigen Ausschusses P bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge von der Verpflichtung zu befreien, Ermächtigungen für den Zugang zu personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung einzuholen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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13. AUGUST 2022 - Gesetz zur Abänderung des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen und des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister, die Personalausweise, die Ausländerkarten und die Aufenthaltsdokumente, um die Mitglieder des Ständigen Ausschusses P, des Enquetendienstes für die Polizeidienste und des Verwaltungspersonals des Ständigen Ausschusses P bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge von der Verpflichtung zu befreien, Ermächtigungen für den Zugang zu personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung einzuholen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmung

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

KAPITEL 2 - Abänderungen des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen

  1. 2 - Artikel 5 des Gesetzes vom 8. August 1983 zur Organisation eines Nationalregisters der natürlichen Personen, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 5. Mai 2019, wird durch einen Paragraphen 5 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

    " § 5 - Die Mitglieder des Ständigen Ausschusses für die Kontrolle über die Polizeidienste, des Enquetendienstes für die Polizeidienste und die Mitglieder des Verwaltungspersonals des Ständigen Ausschusses P, die Informationsbedarf haben und vorher vom Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses P namentlich bestimmt werden, sind bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufträge von einer vorherigen Ermächtigung des für Inneres zuständigen Ministers...

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