13. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse über das Einsatzpersonal der Hilfeleistungszonen - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 13. April 2019 zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse über das Einsatzpersonal der Hilfeleistungszonen.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES

13. APRIL 2019 - Königlicher Erlass zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse über das Einsatzpersonal der Hilfeleistungszonen

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des Artikels 106;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 zur Festlegung des Besoldungsstatuts des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. November 2015 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse;

Aufgrund der Beteiligung der Regionen;

Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 16. Oktober 2018;

Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 19. November 2018;

Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Öffentlichen Dienstes vom 29. November 2018;

Aufgrund des Protokolls Nr. 2018/05 des Ausschusses der provinzialen und lokalen öffentlichen Dienste vom 23. November 2018;

Aufgrund von Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung ist es nicht erforderlich eine Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften durchzuführen;

Aufgrund des Antrags auf Begutachtung binnen einer Frist von 30 Tagen, der am 25. Februar 2019 beim Staatsrat eingereicht worden ist, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

In der Erwägung, dass kein Gutachten binnen dieser Frist übermittelt worden ist;

Aufgrund von Artikel 84 § 4 Absatz 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Auf Vorschlag des Ministers des Innern und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,

Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

KAPITEL 1 - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen

Artikel 1 - Artikel 30 des Königlichen...

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