13. APRIL 2019 - Gesetz zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 im Hinblick auf die Aufhebung der Sanktion bei Nichterfüllung der Bedingung in Bezug auf den Betrag der Entlohnung des Unternehmensleiters - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 13. April 2019 zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 im Hinblick auf die Aufhebung der Sanktion bei Nichterfüllung der Bedingung in Bezug auf den Betrag der Entlohnung des Unternehmensleiters.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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13. APRIL 2019 - Gesetz zur Abänderung des Einkommensteuergesetzbuches 1992 im Hinblick auf die Aufhebung der Sanktion bei Nichterfüllung der Bedingung in Bezug auf den Betrag der Entlohnung des Unternehmensleiters

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

Art. 2 - Artikel 198 § 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 25. Dezember 2017, wird wie folgt abgeändert:

1. Die Wörter "aufgrund der Artikel 219 und 219quinquies" werden durch die Wörter "aufgrund von Artikel 219" ersetzt.

2. Die Wörter ", die aufgrund von Artikel 219 geschuldete getrennte Steuer jedoch ausgenommen" werden aufgehoben.

Art. 3 - In Artikel 215 Absatz 3 Nr. 4 desselben Gesetzbuches, ersetzt durch das Gesetz vom 25. Dezember 2017 und abgeändert durch das Gesetz vom 30. Juli 2018, werden die Wörter "und keine in Artikel 219quinquies § 5 erwähnten Gesellschaften" aufgehoben und werden im ersten Satz zwischen den Wörtern "sind, die" und den Wörtern "zu Lasten des Ergebnisses des Besteuerungszeitraums" die Wörter "ab dem fünften Besteuerungszeitraum seit ihrer Gründung wie in Artikel 14526 § 1 Absatz 3 und 4 erwähnt" eingefügt.

Art. 4 - In Artikel 218 § 1 desselben Gesetzbuches, eingefügt durch das Gesetz vom 24. Dezember 2002 und abgeändert durch die Gesetze vom 30. Juli 2013, 1. Dezember 2016, 25. Dezember 2017 und 30. Juli 2018, werden die Wörter "und die in Artikel 219quinquies erwähnte getrennte Steuer" aufgehoben und werden die Wörter "werden bei ausbleibenden oder unzureichenden...

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